
Am Mittwochabend, des 04.03.2026 konnte der Präsident des zahnärztlichen Vereins, Prof. Dr. mult. Robert Sader, die Anwesenden im gut gefüllten großen Hörsaal des Carolinums zur Frühjahrsfortbildung des Vereins begrüßen.
Der erste Programmpunkt des Abends war die Verleihung des Friedrich-Kreter-Promotionspreises an Frau Dr. Fabienne Stutzbach. Die Preisträgerin konnte den Preis bei der Herbsttagung im Jahr davor nicht entgegennehmen, da sie einige Tage zuvor entbunden hatte. Vier Monate später konnte sie jetzt den Bembel und das Preisgeld mit der Urkunde aus den Händen des Präsidenten entgegennehmen. Danach stellte Sie Ihre Arbeit mit dem Titel „Beeinflusst die Double-Layer-Technik die Mikrozughaftung von Universaladhäsiven nach Kontamination mit Adstringentien?“ den Kollegen in einem spannenden Vortrag vor.

Der nächste Programmpunkt war der Vortrag von Prof. Dr. Marcel Verhoff, Direktor des Instituts für Rechtsmedizin der Goethe-Universität und wissenschaftlicher Kopf hinter der Figur des Karl-Friedrich Boerne im Tatort aus Münster. Professor Verhoff referierte in seinem Vortrag mit dem Titel „Forensische Aspekte der Zahnmedizin“ über die Überschneidung beider Fachgebiete. Ihm ging es dabei um die, Verletzung Lebender, forensische Altersdiagnostik und die Identifizierung Verstorbener. Die Hälfte der Fälle der Rechtsmedizin betreffe Lebende, so erinnerte Prof. Verhoff. Auf eindrücklichen Bildern zeigte er Bilder von Gewalteinwirkungen und die daraus resultierende Verletzungszeichen. In diesem Zusammenhang wies er auf die Möglichkeit der „Vertraulichen Spurensicherung“ in der Rechtsmedizin hin, bei der Opfer von Gewalt ihre Verletzungen für eine spätere, eventuelle polizeiliche Anzeigesichern lassen können. Die vertrauliche Spurensicherung unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht und führt in etwa 20% der Fälle zu einer Durchbrechung der Gewaltspirale, da das Opfer die Initiative in die eigene Hand nimmt. Danach ging es in das Feld der Kindesmisshandlungen. Prof. Verhoff riet den anwesenden Behandlern, sich vorher Gedanken zu machen, an welche Stelle sie sich wenden wollen, wenn sie mit dem Verdacht der Kindesmisshandlung konfrontiert sind. Danach war das Thema die forensische Altersdiagnostik, bei der die Rechtsmedizin neben der Verknöcherung der Epiphysenfugen auch den Zahndurchbruch hinzuzieht. Die typischen Altersgrenzen ergeben sich aus dem Strafgesetzbuch und liegen bei 14, 16, 18 und 21 Jahren. Zum Ende seines spannenden Vortrags ging Prof. Verhoff noch auf die Identifizierung Toter ein und wies darauf hin, dass die Mehrheit der deutschen Tsunamiopfer durch den Zahnstatus identifiziert wurden.

Den zweiten Teil des Abends bestritt Dr. Dirk Leisenberg, als Vorstandsmitglied der LZKH auch zuständig für elektronische Medien. In seinem Vortrag stellte er kurz den rechtlichen Rahmen vor, der sich aus der DSGVO, Schweigepflicht und den Aufbewahrungspflichten ergibt. Da Cyberkriminelle nach dem Gießkannenprinzip vorgehen, erwischt es auch Zahnarztpraxen und die Vorstellung, montags in die Praxis zu kommen und die Festplatte verschlüsselt vorzufinden, sollte jeden Praxisinhaber zum Handeln bewegen. Dr. Leisenberg zählte die Cyberbedrohungen auf, unter ihnen Phishing, Ransomware und Malware. Die Schwachstellen der Praxis-IT sind die Passwörter, alte Software, falsche Konfiguration der Anlage, ungesicherte WLANs, Backups, Naivität und Unachtsamkeit. Die Schutzmaßnahmen sind Virenschutz, Firewalls, Updates, Backups nach der 321-Regel, Passwortrichtlinien, definierte Zugriffsrechte und Schulungen über den Umgang mit E-Mails und Anhängen. Dr. Leisenberg riet, bei einem Datenschutzvorfall sofort die Systeme zu trennen und die IT zu informieren. Der Vorfall muss dokumentiert werden und innerhalb von 72 Stunden beim Datenschutzbeauftragten des Landes gemeldet werden, sonst drohen Bußgelder. Zum Ende seines Vortrags fasste er nochmal die Kernbotschaften zusammen: Datenschutz ist Patientenschutz und Teamarbeit. Cybersicherheit ist Praxismanagement.